Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die KI-Telefonassistenz von Ansiva · Stand: Oktober 2026
§ 1 Anbieterin und Geltungsbereich
(1) Anbieterin ist Wiktoria Wenta, Ansiva – KI-Telefonassistenz, Sachsenstraße 6, 47139 Duisburg, E-Mail: ansiva.kontakt@gmail.com („Ansiva“).
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Einrichtung und den Betrieb einer KI-Telefonassistenz zwischen Ansiva und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Ansiva ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an Gewerbetreibende, Freiberufler, Praxen, Kanzleien und andere selbstständig Tätige. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
§ 2 Leistungen
(1) Ansiva richtet für den Kunden eine digitale, KI-gestützte Telefonassistenz („Assistenz“) ein und betreibt sie. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem gewählten Paket (Basic, Plus oder Premium) gemäß der Leistungsübersicht auf ansiva.de bzw. dem Angebot und aus den bei der Bestellung gewählten Optionen.
(2) Zu den Leistungen gehören je nach Paket insbesondere: Annahme von Anrufen, Beantwortung allgemeiner Fragen nach den Vorgaben des Kunden, Vereinbarung, Verschiebung und Absage von Terminen im Kalender des Kunden, Gesprächsnotizen, Bestätigungen per E-Mail oder SMS sowie Berichte.
(3) Die Assistenz ist ein KI-System. Sie weist Anrufer zu Beginn darauf hin, dass sie eine digitale Assistenz ist. Sie erteilt keine Rechts-, Steuer-, medizinische oder sonstige fachliche Beratung und trifft keine verbindlichen Entscheidungen im Namen des Kunden. Trotz sorgfältiger Einrichtung kann es zu Missverständnissen, Erkennungs- oder Übertragungsfehlern kommen. Eine fehlerfreie Erkennung jeder Äußerung und jedes Anliegens wird nicht geschuldet.
(4) Individuelle Wünsche, die der Kunde bei der Bestellung oder später mitteilt, sind nur geschuldet, soweit Ansiva sie in Textform bestätigt hat. Ansiva kann dafür ein gesondertes Entgelt verlangen; dieses wird vorher mitgeteilt.
(5) Ansiva setzt für die Erbringung der Leistungen spezialisierte Drittanbieter ein (z. B. für Telefonie, Spracherkennung, Sprachausgabe, Sprachmodell, Kalender und E-Mail). Die jeweils aktuellen Unterauftragsverarbeiter sind im Auftragsverarbeitungsvertrag aufgeführt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Pakete und der Konfigurator auf ansiva.de sind kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung bzw. Anfrage.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde (a) ein Angebot von Ansiva in Textform annimmt oder (b) eine Bestellung über die Website unter Bestätigung dieser AGB und des Auftragsverarbeitungsvertrags abschickt und Ansiva die Bestellung per E-Mail bestätigt.
§ 4 Einrichtung und Mitwirkung des Kunden
(1) Nach Vertragsschluss stellt der Kunde Ansiva die für die Einrichtung nötigen Informationen zur Verfügung, insbesondere Öffnungszeiten, Leistungen, häufige Fragen und Antworten, gewünschte Abläufe sowie Zugang zum verwendeten Kalender.
(2) Die Einrichtung dauert in der Regel ca. 7 Werktage ab Eingang aller nötigen Informationen. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von Ansiva.
(3) Der Kunde richtet bei seinem Telefonanbieter die vereinbarte Rufumleitung auf die Rufnummer der Assistenz ein. Ansiva unterstützt ihn dabei mit einer Anleitung.
(4) Vor der Inbetriebnahme prüft der Kunde die Einrichtung in einem Testgespräch und teilt Korrekturwünsche mit. Mit der Inbetriebnahme gilt die Einrichtung als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen wesentliche Mängel in Textform rügt.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm vorgegebenen Inhalte (z. B. Preise, Öffnungszeiten, Antworten, Weiterleitungsziele) richtig und rechtmäßig sind, und hält sie aktuell, indem er Änderungen rechtzeitig mitteilt.
(2) Der Kunde nutzt die Assistenz nur zu rechtmäßigen Zwecken. Ausgehende Anrufe sind nur Teil der Leistung, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind, und dürfen nur an Personen gerichtet werden, die zuvor wirksam eingewilligt haben oder bei denen ein anderer gesetzlicher Erlaubnistatbestand vorliegt (insbesondere § 7 UWG). Werbeanrufe ohne Einwilligung („Kaltakquise“), automatisierte Massenanrufe, das Unterdrücken oder Verfälschen der Rufnummer und sonstige rechtswidrige Nutzungen sind untersagt.
(2a) Für ausgehende Anrufe stellt der Kunde nur Kontaktdaten zur Verfügung, für die eine entsprechende Einwilligung vorliegt, und weist diese auf Verlangen nach. Der Kunde stellt Ansiva von Ansprüchen Dritter und Bußgeldern frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen. Ansiva darf ausgehende Anrufe bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß sofort aussetzen.
(3) Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Information der Anrufer über die Datenverarbeitung zuständig, etwa durch einen Hinweis in seiner Datenschutzerklärung. Ansiva stellt dafür einen Textvorschlag zur Verfügung. Die Assistenz weist zu Beginn jedes Gesprächs auf die Aufzeichnung hin.
(4) Der Kunde prüft die eingetragenen Termine und Notizen regelmäßig und meldet erkennbare Fehler zeitnah, damit Ansiva die Einrichtung verbessern kann.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Sollte Ansiva künftig umsatzsteuerpflichtig werden, wird die gesetzliche Umsatzsteuer ab diesem Zeitpunkt zusätzlich berechnet; Ansiva teilt dies rechtzeitig mit.
(2) Die einmalige Einrichtungsgebühr ist mit Vertragsschluss fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Vereinbarung einer Teilzahlung sind 50 % bei Vertragsschluss und 50 % bei Inbetriebnahme fällig.
(3) Im Abo ist der erste Monat ab Inbetriebnahme kostenlos („Gratismonat“). Danach ist die Monatsgebühr jeweils monatlich im Voraus fällig.
(4) Gesprächsminuten, die über die im Paket enthaltenen Minuten hinausgehen, sowie zusätzliche SMS werden nach den Preisen des gewählten Pakets am Ende des jeweiligen Monats abgerechnet. Nicht genutzte Minuten verfallen am Monatsende.
(5) Die Zahlung erfolgt per Überweisung, SEPA-Lastschrift oder über einen auf der Website angebotenen Zahlungsdienst. Rechnungen werden elektronisch übermittelt.
(6) Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, darf Ansiva die Assistenz nach vorheriger Ankündigung in Textform bis zum Zahlungseingang pausieren. Weitere Rechte bleiben unberührt.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Gratismonat: Der Kunde kann das Abo während des Gratismonats jederzeit in Textform kündigen. Dann entstehen keine Monatsgebühren. Die Einrichtungsgebühr wird für die bereits erbrachte Einrichtung nicht erstattet.
(2) Abo mit 12 Monaten Laufzeit: Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Ende des Gratismonats. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
(3) Abo monatlich kündbar: Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an ansiva.kontakt@gmail.com).
(6) Nach Vertragsende deaktiviert Ansiva die Assistenz. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Rufumleitung zu entfernen. Daten werden gemäß Auftragsverarbeitungsvertrag gelöscht.
§ 8 Einmaliger Kauf
(1) Beim einmaligen Kauf richtet Ansiva die Assistenz in Konten ein, die auf den Kunden laufen, und übergibt sie nach Abnahme mit einer kurzen Einweisung.
(2) Laufende Kosten der Drittanbieter (z. B. Telefonnummer, Gesprächsminuten, SMS, Software) trägt der Kunde direkt; er schließt dafür eigene Verträge mit diesen Anbietern.
(3) Anpassungen und Unterstützung sind 30 Tage nach Übergabe inklusive. Danach werden sie nach Aufwand mit 75 € pro Stunde abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 9 Verfügbarkeit und Änderungen
(1) Ansiva bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Assistenz. Die Leistungen hängen jedoch von Telefonnetzen, dem Internet und den eingesetzten Drittanbietern ab. Kurzzeitige Unterbrechungen, etwa durch Wartung oder Störungen dieser Anbieter, sind möglich und stellen keinen Mangel dar, soweit Ansiva sie nicht zu vertreten hat.
(2) Ansiva darf eingesetzte Technik und Drittanbieter wechseln oder aktualisieren, wenn der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich verschlechtert wird. Wesentliche Änderungen teilt Ansiva vorher mit.
(3) Störungen meldet der Kunde per E-Mail. Ansiva kümmert sich darum an Werktagen so schnell wie möglich.
§ 10 Haftung
(1) Ansiva haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelte.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, entgangene Aufträge oder Termine sowie Folgen von Missverständnissen der Assistenz, soweit nicht Absatz 1 oder 2 eingreift.
(4) Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, fristgebundene oder dringende Anliegen, die ihm die Assistenz meldet, selbst zu prüfen und zu bearbeiten.
§ 11 Datenschutz und Verschwiegenheit
(1) Soweit Ansiva personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrags ist.
(2) Ansiva behandelt alle Informationen aus dem Betrieb des Kunden vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
(3) Für Kunden, die Berufsgeheimnisträger sind (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater), gilt zusätzlich die Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß Anlage 3 des AVV (§ 43e BRAO, § 203 StGB).
§ 12 Referenzen
Ansiva darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.
§ 13 Änderungen dieser AGB
Ansiva kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderungen oder neue Leistungen). Änderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch gelten die bisherigen AGB fort; beide Parteien können den Vertrag dann zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Duisburg, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.